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KG, 23.02.2000 - (4) 1 Ss 28/00 (21/00) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus KG, 23.02.2000 - 1 Ss 28/00
Bei - wie hier - behaupteter nicht ordnungsgemäßer Ladung müssen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO aber alle hierfür maßgeblichen Umstände vorgetragen werden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 164, 1.65). - BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67
Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des …
Auszug aus KG, 23.02.2000 - 1 Ss 28/00
Die noch erhobene allgemeine Rüge der "Verletzung materiellen Rechts", die ohnehin nur zur Prüfung von - hier nicht gegebenen - Verfahrenshindernissen Anlass geben kann (vgl. BGHSt 21, 242, 243), ist neben der hier vorgetragenen Rüge aus § 329 StPO unzulässig (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Auflage, § 329 Rdnr. 49).".
- KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04
Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger …
Zwar kann sie nicht auf die von der Revision des Angeklagten auch erhobene Sachrüge hin erfolgen, denn diese Rüge gegen ein Urteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt nur zu der Prüfung, ob Verfahrenshindernisse gegeben sind (vgl. BGH NStZ 2001, 440, 441; KG, Beschluß vom 23. Februar 2000 - (4) 1 Ss 28/00 (21/00) - Meyer-Goßner, § 329 StPO Rdn. 49; zu dem Sonderfall eines Urteils nach § 329 Abs. 1 Satz 3 StPO vgl. nachfolgend unter 6.).Die Sachrüge führt zwar bei einem reinen Prozeßurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nur zu der Prüfung, ob Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. BGH NStZ 2001, 440, 441; KG, Beschluß vom 23. Februar 2000 - (4) 1 Ss 28/00 (21/00) - Meyer-Goßner, § 329 StPO Rdn. 49), und sie ist unzulässig, wenn sie nur mit sachlichrechtlichen Angriffen gegen das Urteil begründet wird (…Meyer-Goßner a.a.O. mit Rsprnachw.).
- OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19
Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur …
Danach müssen lückenlos die Tatsachen vorgetragen werden, die das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigen, oder die zeigen, dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sonst nicht gegeben waren, etwa, dass der Angeklagte nicht ordnungsgemäß geladen wurde (…vgl. z.B. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114 f. - juris Rn. 8; OLG München, Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StRR 100/08 -, juris; KG, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - (4) 1 Ss 28/00 (21/00), juris und NStZ 2009, 111 f. - juris Rn. 2; OLG Köln NStZ-RR 1999, 337; VRS 99, 431, 435 ff.; OLG Nürnberg NJW 2009, 1761, 1762; OLG Zweibrücken StV 2001, 336; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. die vorgenannten Entscheidungen;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 329 Rn. 48;… SK-StPO/Frisch, a. a. O., § 329 Rn. 68).